Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das besondere Privatrecht der Kaufleute. Es dient den besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs, für den das Bürgerliche Recht nicht immer ausreichend Regelungen enthält. So sind die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs insbesondere gerichtet auf: 

  • rasche Abwicklung

  • Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz

  • stärkere Bindung an Bräuche und Gepflogenheiten

  • Professionalität

  • Selbstveranwortung der Handelnden

Das Handelsrecht steht aber nicht isoliert neben dem BGB, sondern ist mit diesem eng verknüpft. So werden manche Regelungen des Bürgerlichen Rechts durch das Handelsrecht lediglich ergänzt, andere durch Sondernormen vollständig ersetzt.

Maßgebend für die Anwendbarkeit des Handelsrechts ist der Begriff des „Kaufmanns“.